Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 25.5.2021 zwei Verfahren gegen die Google Germany GmbH, Hamburg, Google Ireland Ltd., Dublin, Irland, und Alphabet Inc., Mountain View, USA, nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet. Die zentrale neue Vorschrift des im Januar 2021 in Kraft getretenen GWB-Digitalisierungsgesetzes, § 19a GWB, erlaubt der Behörde ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne. Das BKartA kann in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Eingeleitet hat das BKartA am 25.5.2021 zum einen das Verfahren zur Feststellung dieser marktübergreifenden Bedeutung sowie ein darauf aufbauendes zweites Verfahren, das sich eingehend mit den Datenverarbeitungskonditionen von Google befassen wird.
(Meldung BKartA vom 25.5.2021)