Das deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 26.5.2021 die Ergebnisse seines Verwaltungsrats sowie die Ergebnisse der detaillierten fachlichen Meinungsbildung im Gemeinsamen Fachausschuss des DRSC zum CSRD-Entwurf an das Bundesministerium der Justiz und für Vernraucherschutz (BMJV) übermittelt.
Inhaltliche Schwerpunkte der Stellungnahme zu den am 21.4. 2021 durch die EU-Kommission veröffentlichten Vorschlägen bilden:
- eine stärkere Gewichtung des Erfordernisses internationaler Standards und deren konkretere Einbindung in den europäischen Berichtsrahmen;
- die Forderung nach einer weiteren Ausformulierung des Wesentlichkeitsgrundsatzes und eine stärkere Betonung von Proportionalität und Praktikabilität der Berichtspflichten;
- zumindest eine temporäre Beibehaltung des Wahlrechts, Nachhaltigkeitsinformationen auch außerhalb des Lageberichts der Öffentlichkeit zugänglich machen zu können;
- die spezifischen Herausforderungen einer elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung;
- der ambitionierte Zeitplan der Kommission und dem daraus resultierenden Erfordernis nach Priorisierungen und – soweit möglich – einer Anpassung des Zeitplans.
Inhalt und Positionierungen zur CSRD sind auch Gegenstand des 15. Berliner Bilanz Forum, welches der BDI in Kooperation mit dem DRSC am 15.6.2021 veranstaltet. Das Save the Date zur Veranstaltung können Sie unter www.drsc.de einsehen.
(www.drsc.de)