Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (19/28649) über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Das schreibt er in einer Stellungnahme, die nun als Unterrichtung (19/29592) durch die Bundesregierung vorliegt.
(hib-Meldung Nr. 640 vom 14.5.2021)