Urteil – Lehrer darf wegen rechtsextremer Tattoos gekündigt werden


Die Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, die Tätowierungen ließen auf eine fehlende Eignung als Lehrer schließen. Eine Klage des 38-Jährigen gegen seine Kündigung wurde abgewiesen. Der Mann hatte Schülern seinen Oberkörper gezeigt, auf dem der Wahlspruch der SS „Meine Ehre heißt Treue“ und weitere Symbole zu sehen waren. Eine Revision gegen das Berufungsurteil ist nicht möglich.