Vermögensungleichheit in Deutschland
In der steuerpolitischen Diskussion ist die Vermögensungleichheit immer wieder ein Thema, auch wenn diese in Deutschland seit den 2010er Jahren nicht mehr gestiegen ist. Der sog. Gini-Koeffizient wird von der Deutschen Bundesbank für das Nettovermögen des Haushalts für das Jahr 2023 mit 0,724 angegeben, was eine starke ungleiche Verteilung zeigt. Daher wird im politischen Betrieb über verschiedene Maßnahmen nachgedacht, um die Ungleichverteilung zu beseitigen. Eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Karoline Otte, Ulle Schauws, Katharina Beck und weiterer Abgeordneter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 21/7117) zum Thema “massive ökonomische Ungleichheit” hat die Bundesregierung am 27.6.2026 (Drs. 21/7389) beantwortet. Die Fragesteller hatten in ihrer Vorbemerkung die erhebliche Konzentration wirtschaftlicher und politischer Macht hervorgehoben, die besonders an der Spitze der Vermögensverteilung massiv ausgeprägt sei. Sie verwiesen auf den im Mai 2026 veröffentlichten BCG Global Wealth Report, wonach in Deutschland rund 5 000 Personen mit einem Finanzvermögen oberhalb von 100 Mio. US-Dollar insgesamt 27,3 Prozent des gesamten Finanzvermögens besitzen. International nehme die Dynamik bei der Bekämpfung von Ungleichheit zu. Das hohe Niveau von Ungleichheit werde von führenden Forschern als zentrales Hemmnis für wirtschaftliche Entwicklung identifiziert. Unter der südafrikanischen G20-Präsidentschaft 2025 habe ein G20 Extraordinary Committee unter Leitung von Joseph Stiglitz die Gründung eines International Panel on Inequality empfohlen. Bisherige Gründungsländer seien Südafrika, Brasilien, Norwegen und Spanien. Das Ziel eines solchen Gremiums bestehe darin, in Anlehnung an das Intergovernmental Panel on Climate Change globale Trends zu überwachen, die Treiber und Konsequenzen von Ungleichheit zu bewerten sowie alternative politische Maßnahmen zu deren Bewältigung zu evaluieren, um Regierungen, politische Entscheidungsträger und die internationale Gemeinschaft faktenbasiert zu informieren. Die Fragesteller wollen insbesondere von der Bundesregierung wissen, wie sie zu der Initiative steht und ob sie an der Gründung mitwirken will.
Die Antwort dürfte aus Sicht der Fragesteller ernüchternd ausgefallen sein. Die Bundesregierung stimmt den in der Kleinen Anfrage enthaltenen Wertungen weder zu noch bestätigt sie die Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Bei dem vom G20 Extraordinary Committee of Independent Experts unter Leitung von Joseph Stiglitz vorgelegten Bericht handele es sich nicht um ein in der G20 abgestimmtes und konsentiertes Dokument. Das Expertengremium sei durch die südafrikanische G20-Präsidentschaft eingesetzt worden; der finale Bericht sei im Vorfeld des G20-Gipfels am 22. und 23.11.2025 vorgelegt worden, mehr aber auch nicht.
Zur Bewertung der Vermögensungleichheit in Deutschland und im internationalen Vergleich erklärt die Bundesregierung, dass ihr international vergleichende Betrachtungen bekannt seien, wie sie insbesondere von internationalen Organisationen sowie aus der wissenschaftlichen Forschung vorgelegt würden. Sie nehme diese Arbeiten zur Kenntnis und verweise im Übrigen auf die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung. Zusätzliche Erhebungen vor dem Hintergrund der Datenqualität über besonders hohe Vermögen plane sie nicht. Im Rahmen der Armuts- und Reichtumsberichterstattung würden bereits heute neben dem Gini-Koeffizienten weitere Verteilungsmaße zur Beurteilung der Vermögensverteilung verwendet, darunter die Nettovermögensanteile einzelner Dezile sowie das Verhältnis von Mittelwert zu Median. Konkrete Schritte zur Verbesserung der offiziellen statistischen Erfassung von Hoch- und Höchstvermögen an der Spitze der Verteilung würden nicht angekündigt. Zur Verteilung individueller Vermögen nach Geschlecht liegen Auswertungen des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) vor. Für das Erhebungsjahr 2017 wurde für Männer ein durchschnittliches Bruttovermögen von rund 145 000 Euro ermittelt, für Frauen von rund 104 000 Euro. Da auch die Verschuldung bei Männern höher ausfällt, verringert sich der Abstand beim Nettovermögen etwas auf rund 124 000 Euro bei Männern und knapp über 90 000 Euro bei Frauen. Aus der im Rahmen des Sechsten Armuts- und Reichtumsberichts finanzierten Hochvermögendenstichprobe des SOEP ergibt sich überdies, dass Männer am oberen Rand der individuellen Vermögensverteilung und besonders unter Vermögensmillionären überdurchschnittlich häufig vertreten sind.
Grundsätzlich deuten empirische Untersuchungen darauf hin, dass sich exzessive Ungleichheit bei Vermögen und Einkommen negativ auf die wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Entwicklung eines Landes auswirken könne. Gleichzeitig lege die ökonomische Forschung nahe, dass der Zusammenhang zwischen Ungleichheit und Wachstum nicht linear verlaufe und unter anderem von länderspezifischen Gegebenheiten und dem betrachteten Zeithorizont abhänge. Eine innerhalb von Staaten deutlich zunehmende Ungleichheit könne neben einer Schmälerung von Wachstum und Produktivität auch die politische Stabilität und den sozialen Zusammenhalt gefährden. Hierbei dürften jedoch auch andere Dimensionen von Ungleichheit, beispielsweise mit Blick auf Bildungschancen sowie weitere institutionelle Rahmenbedingungen eine Rolle spielen. Die Analyse des Berichts nehme die Bundesregierung zur Kenntnis und werde sich entlang des Koalitionsvertrags weiterhin im Kampf gegen Ungleichheit engagieren.
Die Bundesregierung verfolge keine quantitativen Ziele für einzelne Indikatoren der Vermögensverteilung. Basis bleibe die Armuts- und Reichtumsberichterstattung. Ein darüber hinausgehender Evaluierungs- und Strategieprozess sei nicht geplant.
Prof. Dr. iur. Michael
Stahlschmidt
, M.R.F., LL.M., MBA, LL.M., RA/FAStR/FAInsSanR/FAMedR/StB, Dipl.-Betriebswirt/FH lehrt an der FHDW Paderborn Steuerrecht, Rechnungswesen und Controlling und ist Ressortleiter des Ressorts Steuerrecht des Betriebs-Berater und Chefredakteur Der SteuerBerater, Frankfurt am Main/Medebach.
Stahlschmidt, StB 2026, Heft 09, Umschlagteil, I

