Anstieg der Regelinsolvenzen im März um 18 Prozent – ein Sondereffekt der Verkürzung der Restschuldbefreiung – VID


Niering sieht in dem deutlichen Anstieg der Märzzahlen einen Einmaleffekt aufgrund einer Gesetzesänderung. Der Gesetzgeber hatte zum Oktober des letzten Jahres die schnellere Entschuldung von natürlichen Personen eingeführt, die allerdings erst Ende Dezember 2020 beschlossen wurde. Diese Reform ermöglicht es natürlichen Personen sich nun innerhalb von drei, anstatt von sechs Jahren zu entschulden.

„Wir sehen gerade eine starke Aufholbewegung bei den Insolvenzen von aktuell und ehemals Selbständigen, die das verkürzte Verfahren nutzen wollen und im letzten Jahr ihre Anträge in Erwartung der gesetzlichen Regelung zurückgehalten hatten“, so Niering.

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