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BGH: Auslegung eines Mittelverwendungskontrollvertrags

Die Frage, ob ein Mittelverwendungskontrollvertrag Schutzwirkung zugunsten der Anleger entfaltet, ist nicht schon deswegen zu verneinen, weil die Pflichten des Mittelverwendungskontrolleurs vertraglich auf eine rein formale Prüfung beschränkt sind. Vielmehr ist hierzu der Mittelverwendungskontrollvertrag in seiner Gesamtheit auszulegen.

BGH, Urteil vom 18.6.2026 – III ZR 111/25

(Amtliche Leitsätze)