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BGH: Verzicht auf Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und fernmündliche Stimmabgabe nach fernmündlichem Einverständnis aller Gesellschafter

Erlaubt die Satzung den Verzicht auf die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und die fernmündliche Stimmabgabe nach fernmündlichem Einverständnis aller Gesellschafter, gilt dies im Zweifel auch für eine mündliche Erklärung oder eine Erklärung durch schlüssiges Verhalten.

BGH, Versäumnisurteil vom 16.6.2026 – II ZR 13/25

(Amtlicher Leitsatz)