IMAGO / blickwinkel

© IMAGO / blickwinkel

BZSt und KBA: Bekämpfung grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugs

Die Bekämpfung grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugs auf europäischer Ebene wird entscheidend gestärkt. Eine von der Präsidentin des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt), Maren Kohlrust-Schulz, und dem Präsidenten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), Richard Damm, unterzeichnete Vereinbarung unterstützt das BZSt bei einem grenzüberschreitenden Zugang zu den nationalen Fahrzeugregistern der EU Mitgliedstaaten unter Nutzung des Europäischen Systems zum Austausch von Fahrzeug- und Führerscheindaten (EUCARIS). Der Rat der Europäischen Union hatte basierend auf einem Vorschlag der EU-Kommission dafür zuvor die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

Das EUCARIS VAT-Verfahren dient der Bekämpfung von grenzüberschreitendem Umsatzsteuerbetrug in der EU. Es ermöglicht den zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden – in Deutschland ist es das BZSt – einen grenzüberschreitenden Zugang zu den nationalen Fahrzeugregistern der EU Mitgliedstaaten unter Nutzung des Europäischen Systems zum Austausch von Fahrzeug- und Führerscheindaten (EUCARIS).

Bei einem bestehenden Verdacht auf Umsatzsteuerbetrug können Fahrzeug- und Halterdaten auf Basis von Fahrzeugidentifizierungsnummer, Kennzeichen oder Halterangaben abgefragt werden. Der Abruf erfolgt ausschließlich über den Zugang von Eurofisc-Verbindungsbeamten, einem festen Kreis von Fachleuten für die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug aus den Mitgliedstaaten, die in Deutschland dem BZSt angehören.

Die rechtliche Grundlage des Verfahrens bildet die Verordnung (EU) 2018/1541 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 und (EU) 2017/2454.

(Quelle: PM BZSt/KBA Nr. 16/2021 vom 15.4.2021)