Urteil vom 21. Januar 2026 – 4 AZR 74/25
- Das Tarifmerkmal „Kunden betreuen“ iSd. Tätigkeitsbeispiels nach Ziff. 1 Fall 1 der
Vergütungsgruppe 7 BAT/AOK-Neu erfordert eine qualifizierte fachliche Beratung
durch den Beschäftigten. Eine solche liegt vor, wenn Wünsche und Bedürfnisse des
Kunden zu erfassen sind sowie Lösungsmöglichkeiten und Alternativen aufgezeigt
werden. Nicht entscheidend ist, ob die Beratung gegenüber einem festen Kundenstamm
zu erfolgen hat (Rn. 20 ff.). - Eine Kundenbetreuung im „Leistungsbereich“ iSd. Tätigkeitsbeispiels nach Ziff. 1
Fall 1 der Vergütungsgruppe 7 BAT/AOK-Neu verlangt eine qualifizierte fachliche Beratung
über die Ansprüche der Versicherten auf medizinische und sonstige Leistungen,
deren Voraussetzungen sowie Umfang und Art. Auf den vorherigen Eintritt eines
konkreten Versicherungsfalls kommt es hierfür nicht an (Rn. 25 f.).
(Orientierungssätze)

