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BGH: Zum Entfall des Interesses an Feststellung der materiell-rechtlichen Gesellschafterstellung gegenüber einer GmbH

Ein Interesse an der Feststellung der materiell-rechtlichen Gesellschafterstellung gegenüber einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung entfällt grundsätzlich nicht dadurch, dass der Gesellschafter in der in das Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist.

BGH, Urteil vom 21.4.2026 – II ZR 50/25

(Amtlicher Leitsatz)