„Cum-Cum ist ein Label, das auf eine Vielzahl von Transaktionen geklebt wird – und genau das versperrt den Blick auf den jeweiligen Einzelfall.
Cum-Cum wird als die kleine oder große Schwester von Cum-Ex betrachtet. Es wird geschlussfolgert, dass Cum-Ex gar nicht so schlimm war und Cum-Cum noch viel stärker verfolgt werden muss. Das ist zu kurz gesprungen.
Das Ganze hat keine strafrechtliche Relevanz. Cum-Ex war der klassische Griff in die Staatskasse. Bei Cum-Cum geht es dagegen um reine Rechtsfragen, über die man leidenschaftlich streiten kann.
Es wäre wünschenswert, dass die pauschalisierte Kriminalisierung von Cum-Cum-Fällen auf Ausreißer- und Ausnahmefälle beschränkt wird.“
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt im Gespräch mit Dr. Markus Ernst, Partner bei Hengeler Müller über „Cum-Cum“.


