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IDW: Erstes Update des Fragen-und-Antworten-Papiers zum Ertragsteuerinformationsbericht

Die jetzt ergänzte Arbeitshilfe des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) behandelt ausgewählte Fragen zur praktischen Umsetzung der Ertragsteuerinformationsberichterstattung. Ein gesonderter Abschnitt behandelt zudem Fragen und Antworten zu Besonderheiten für Institute. Hintergrund: Bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne sind erstmals für ein nach dem 21.6.2024 beginnendes Geschäftsjahr verpflichtet, einen Ertragsteuerinformationsbericht (EIB) nach den Vorschriften der §§ 342 ff. HGB zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Die Vorschriften basieren auf der RL (EU) 2021/2101 (EIB-RL) zur Änderung der RL 2013/34/EU (Bilanz-RL) und wurden mit dem Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes (EIB-RL-UmsG) in nationales Recht umgesetzt. Im Rahmen des ersten Update sind nun zwei Fragen zum Anwendungsbereich ergänzt worden. Frage 2.4 befasst sich mit der Thematik, ob inländische Tochterunternehmen eines wegen seiner Rechtsform nicht EIB-pflichtigen inländischen Mutterunternehmens dennoch EIB-Pflichten unterliegt. Frage 2.5 erörtert, welche Geschäftsjahre zur Beurteilung des Überschreitens des Schwellenwertes von 750 Mio. Euro Umsatzerlöse im Erstjahr und in den Folgejahren zu betrachten ist. Der Text ist für IDW-Mitglieder unter www.idw.de im Mitgliederbereich abrufbar und kann als Print on Demand im IDW Verlag bestellt werden.

(IDW Aktuell vom 27.5.2026)