Die Koalitionsfraktionen haben einen neuen Anlauf für den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht (21/6002) unternommen. Dieser gleicht laut Koalition dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4550), den der Bundestag am 24.4. beschlossen hatte, der aber am 13.5. im Bundesrat gestoppt wurde. Allerdings umfasst der nun eingebrachte Gesetzentwurf nicht mehr die ursprünglich vorgesehen steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1 000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten bezahlen können.
(Quelle: hib 415/2026 vom 20.5.2026)

