Aufsatz: Weiterer Reformbedarf bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

Im Juli 2024 trat eine Ergänzung des BetrVG in Kraft, mit welcher der Gesetzgeber beabsichtigte, mehr Rechtssicherheit bei der Bestimmung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern zu schaffen. Dieses Ziel wurde durchaus erreicht. Die Rechtslage ist damit besser, aber nicht gut. Anstatt die Symptome zu lindern, welche durch das aktuelle gesetzliche System der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern verursacht werden, sollte der Gesetzgeber das System grundlegend ändern.

Dzida, BB 2026, 1269-1274