Angesichts der aktuellen geopolitischen Spannungen sind Maßnahmen zur Krisenvorsorge im Spannungs- und Verteidigungsfall in das Bewusstsein vieler Unternehmen gerückt. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Sicherung von Liefer- und Absatzketten und resilienter Organisationsabläufe, sondern auch für die Sicherstellung des Personalbedarfs. An Letzterem setzt das Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) aus dem Jahr 1968 (Arbeitssicherstellungsgesetz vom 9.7.1968 (BGBl. I, 787), zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 370)) an, das je nach Krisenrelevanz des Unternehmens die Sicherstellung des eigenen Arbeitskräftebedarfs, aber auch die Beschränkung der unternehmerischen Freiheiten und den Abzug von Arbeitskräften zugunsten krisen- und versorgungsrelevanter Unternehmen ermöglicht. Der vorliegende Aufsatz untersucht vor diesem Hintergrund die Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume für Arbeitgeber, um vor und in Spannungs- oder Verteidigungsfällen personelle Engpässe zu vermeiden und Betriebsabläufe zu sichern.

