Aufsatz: CSRD 2.0: Value Chain Cap und Auslassung von Informationen aus konzeptioneller und praktischer Sicht

Am 18.3.2026 ist die sog. Inhaltsrichtlinie des ersten Omnibus-Pakets in Kraft getreten. Sie enthält u. a. Anpassungen bei den durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eingeführten Änderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Neben einer deutlichen Reduktion der künftig berichtspflichtigen Unternehmen sind auch inhaltliche Neuregelungen vorgesehen, die auf eine stärkere Entlastung der betroffenen Unternehmen abzielen sollen. Dies betrifft u. a. den sog. Value Chain Cap, der die Informationsanforderungen gegenüber kleineren Unternehmen regelt, sowie Vorschriften zur Auslassung von Informationen unter bestimmten Umständen. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die ausgewählten Änderungen aus konzeptioneller und praktischer Sicht.

Worret, BB 2026, 1194-1198