Die Politik ist sich einig: Der Schutz vor Diskriminierungen im AGG muss ausgeweitet werden. Ein Referentenentwurf zur Anpassung des AGG wurde nun vorgelegt. Auch der Schutz vor sexueller Belästigung im AGG soll hiermit angepasst und ausgeweitet werden. Die Regelung der sexuellen Belästigung im AGG war dabei schon immer systemfremd und schwierig einzuordnen. Und auch die vorgeschlagene Änderung ist weder durch Schutzlücken im nationalen Recht, noch durch Umsetzungsdefizite im europäischen Recht angezeigt.

