Die Europäische Kommission hat die politische Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU über einfachere und innovationsfreundliche Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) begrüßt. Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Unsere Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger erwarten zwei Dinge von den KI-Vorschriften: Sie wollen innovativ sein können und sich sicher fühlen. Die heutige Einigung erfüllt beide Ziele. Mit einfacheren und innovationsfreundlichen Vorschriften erleichtern wir Innovationen, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen. Außerdem stellen wir sicher, dass die Instrumente bereitstehen, die EU-Unternehmen bei der reibungslosen Umsetzung des KI-Gesetzes unterstützen.“
Zeitplan für die Umsetzung
Die heutige Einigung legt einen klaren Zeitplan für die Umsetzung der Vorschriften für KI-Systeme mit hohem Risiko fest.
Die Vorschriften für Systeme, die in bestimmten Bereichen mit hohem Risiko eingesetzt werden – darunter biometrische Daten, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Migration, Asyl und Grenzkontrollen – gelten ab dem 2. Dezember 2027.
Für Systeme, die in Produkte wie Aufzüge oder Spielzeug integriert sind, gelten die Vorschriften ab dem 2. August 2028. Diese zeitliche Abfolge wird dazu beitragen, dass technische Normen und andere Hilfsinstrumente bereitstehen, bevor die Vorschriften in Kraft treten.
Verbot sexuelle Inhalte zu erstellen
Die Einigung stärkt zudem den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Sie verbietet KI-Systeme, die ohne Einwilligung sexuell eindeutige und intime Inhalte oder Material über sexuellen Kindesmissbrauch generieren, wie beispielsweise KI-Apps zur „Nudifizierung“.
Für Unternehmen führt die Vereinbarung einfachere Vorschriften und eine klarere Governance ein.
Bestimmte Privilege für kleine und mittlere Unternehmen werden auf kleine Mid-Cap-Unternehmen, mittelgroße börsennotierte Unternehmen, ausgeweitet. Das Zusammenspiel zwischen dem KI-Gesetz und den EU-Vorschriften für die Produktsicherheit, insbesondere der Maschinen-Verordnung, wurde ebenfalls geklärt, wodurch Doppelregelungen zwischen sektoralen Vorschriften und KI-Regeln vermieden werden.
Testmöglichkeiten von KI-Lösungen
Mehr Innovatoren erhalten zudem Zugang zu regulatorischen Sandkästen, einschließlich eines Sandkastens auf EU-Ebene. In diesen Testumgebungen können sie ihre KI-Lösungen unter realen Bedingungen testen.
KI-Büro wird gestärkt
Die Durchsetzungsbefugnisse des KI-Büros der Kommission werden gestärkt, um die Aufsicht über bestimmte KI-Systeme zu unterstützen, darunter solche, die auf Allzweckmodellen basieren, sowie solche, die in sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Suchmaschinen eingebettet sind.
Diese Einigung wird sicherere und einfachere Vorschriften sowohl für Bürger als auch für Unternehmen bringen. Der KI-Omnibus ergänzt zudem bestehende Unterstützungsinitiativen, darunter den KI-Gesetz-Service-Desk und die bevorstehenden Leitlinien zur Einstufung von Hochrisikosystemen und zu Transparenzpflichten.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die politische Einigung nun förmlich annehmen. Nach der Annahme werden die Änderungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten drei Tage später in Kraft.
Hintergrund
Das Digital-Omnibus-Paket zur KI wurde am 19. November 2025 vorgeschlagen, um das KI-Gesetz zu vereinfachen und gleichzeitig sein Schutzniveau beizubehalten.
Die vollständige Pressemitteilung
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Europäische Kommission, PM v. 7. Mai 2026

