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BAG: Grundsatzbeschwerde – Klärungsbedürftigkeit

BAG, Beschluss vom 31. März 2026 – 2 AZN 588/25 –

Eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung, zu der bereits
höchstrichterliche Rechtsprechung existiert, ist (wieder) klärungsbedürftig, wenn gewichtige
Argumente in Rechtsprechung oder Schrifttum angeführt werden, die die bisherige
Beantwortung der Frage in Zweifel ziehen, oder wenn bestimmte Einzelaspekte
noch ungeklärt sind. In der Beschwerdebegründung sind diese Argumente bzw. die
Einzelaspekte konkret aufzuzeigen (Rn. 4).

(Orientierungssatz)