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BFH: Zur Erstattung eines zu Unrecht ausgewiesenen nicht zurückgezahlten Steuerbetrags an den Insolvenzverwalter der Rechnungsausstellerin

BFH, Beschluss vom 5.1.2021 – XI S 20/20 (PKH)

1. NV: Die wirksame Berichtigung eines Steuerbetrags nach § 14c Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1 UStG erfordert grundsätzlich, dass der Unternehmer die vereinnahmte Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückgezahlt hat.

2. NV: Abweichendes gilt nicht für den Fall, dass strafbewehrte insolvenzrechtliche Vorschriften einer Rückzahlung der vereinnahmten Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger entgegenstehen sollten.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext:BB-ONLINE BBL2021-853-3