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OLG Köln: Gebühren für RMI

Es verstößt nicht gegen Art. 63 Abs. 1 S. 1 VO (EU) 2018/858, wenn der Inhaber einer EU-Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge für den Zugang zu RMI (Repair and Maintenance Information) von Herausgebern technischer Informationen eine Gebühr verlangt, die nicht für alle Herausgeber gleich hoch ist, sondern anhand individueller Faktoren wie der Zahl der Kunden der Herausgeber bestimmt wird.

OLG Köln, Urteil vom 6.2.2026 – 6 U 105/24

(Amtlicher Leitsatz)