BGH: Beseitigung der Verstrickung einer gepfändeten Forderung während eines Insolvenzverfahrens

Der BGH hat mit Beschluss des IX. Zivilsenats vom 19.11.2020 – IX ZB 14/20 entschieden:

Die Verstrickung einer gepfändeten Forderung kann während eines Insolvenzverfahrens dadurch beseitigt werden, dass das Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht die Vollziehung des Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens aussetzt, ohne die Pfändung insgesamt aufzuheben (Abgrenzung von BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2015 – VII ZB 42/14, WM 2016, 133).
BGH, Beschluss vom 19. November 2020 – IX ZB 14/20

Zum Beitrag «» Beschluss des IX. Zivilsenats vom 19.11.2020 – IX ZB 14/20 -»

Betriebs-Berater Abo