05.03.2021, EIn COVID-19 Antigen-Testkit Schnelltest zum Eigentest im Privat-Einsatz. Der Corona Antigen Test ist ein Test zum qualitativen Nachweis von Nukleocapsid Protein Antigen aus SARS-CoV-2 in nasalen Tupferproben von Personen, die im Verdacht stehen, sich mit COVID-19 infiziert zuhaben. Der Test dient der Unterstützung der schnellen Diagnose einer SARS-CoV-2 Infektion. Die Anzeige zeigt das Ergebnis: Negativ. 05.03.2021, Corona-Virus Antigen-Test im Privat-Einsatz 05.03.2021, Corona-Virus Antigen-Test im Privat-Einsatz *** 05 03 2021, A COVID 19 Antigen Test Kit Rapid Home Test The Corona Antigen Test is a test for the qualitative detection of nucleocapsid protein antigen from SARS CoV 2 in nasal swab specimens from individuals s

ArbG Offenbach: Arbeitgeber verwehrt den Zugang zum Arbeitsplatz ohne Corona-Test

Das ArbG Offenbach hat mit Urteil vom 4.2.2021 – 4 Ga 1/21 – entschieden:

Ohne Erfolg blieb ein Eilverfahren eines Arbeitnehmers auf Fortsetzung seiner Arbeitstätigkeit beim Arbeitgeber. Dieser verwehrte dem Arbeitnehmer den Zutritt zum Werksgelände, weil dieser sich weigerte, einen nach Ansicht des Arbeitgebers in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen PCR-Test durchzuführen. Aus Sicht des Arbeitnehmers verstoße die Anweisung, den Test durchzuführen, gegen das Recht auf Selbstbestimmung und sei weder durch das Weisungsrecht noch die Betriebsvereinbarung gedeckt. Der PCR-Test sei unverhältnismäßig, weil er einen invasiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bilde.

Die Richter der Kammer 4 des Arbeitsgerichts in Offenbach am Main wiesen den Antrag unter anderem jedoch auch schon deshalb zurück, weil der Arbeitnehmer die Eilbedürftigkeiteiner sofortigen Entscheidung nicht belegt habe. Für die Richter war ein besonderes, eiliges Beschäftigungsinteresse nicht erkennbar.

Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer das Rechtsmittel der Berufung einlegen.

(PM vom 4.2.2021)

Volltext: BB-ONLINE BBL2021-627-4