Ladensterben in Zeiten von Corona. In Stuttgart hat das Tradtitionsgeschäft Breitling für immer geschlossen. // Deutschland, Baden-Württemberg, Stuttgart. *** Shop death in times of Corona In Stuttgart, the traditional Breitling shop has closed for good Germany, Baden Württemberg, Stuttgart

BGH: Berechnungsgrundlage für die Vergütung eines nur mit der Prüfung einer Insolvenzforderung beauftragten Sonderinsolvenzverwalters

Der BGH hat mit Beschluss vom 14.1.2021 – IX ZB 27/18 – entschieden: Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung eines nur mit der Prüfung einer Insolvenzforderung beauftragten Sonderinsolvenzverwalters richtet sich nach der für die angemeldete Forderung zum Zeitpunkt der ersten Tätigkeit zu erwartenden Befriedigungsquote.

Ist der Sonderinsolvenzverwalter nur mit der Prüfung einer Forderung beauftragt, ist für die Bemessung des angemessenen Bruchteils der Regelvergütung neben der Frage, welchen Anteil die Forderungsprüfung an den mit der Regelvergütung abgegoltenen Aufgaben eines Insolvenzverwalters ausmacht, auch der tatsächlich erforderliche Aufwand einzubeziehen.