Gesellschaft, Soziales, Wohnungen: Hochhäuser mit unzähligen Wohnungen im Wohnkomplex auf dem Kölnberg im Stadtteil Meschenich in Köln ragt in den Himmel. In der Corona-Krise sind vielen erst die Einnahmen weggebrochen, dann konnten sie die Miete für die Wohnung nicht mehr bezahlen. Für Familien wird es immer schwerer, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen müssen aus ihrer Heimat umziehen. Köln Nordrhein-Westfalen Deutschland *** Society, social affairs, housing High-rise buildings with countless apartments in the housing complex on the Kölnberg in the Meschenich district of Cologne tower into the sky In the Corona crisis, many first lost their income, then they could no longer pay the Copyright: xChristopherxNeundorf/Kirchner-Mediax

VG Berlin: Rechtsanwälte und Notare müssen Auffälligkeiten bei Immobilientransaktionen melden

Das VG Berlin hat mit Beschluss vom 5.2.2021 – VG 12 L 258/20 – entschieden, dass die nach der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien  bestehende Meldepflicht bei Immobilientransaktionen mit der Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten und Notaren vereinbar sei. Nach der Berufsordnung für Rechtsanwälte gelte die Pflicht zur Verschwiegenheit nämlich nicht, wenn andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zuließen. Auch Notare unterlägen in verschiedenen Bereichen Mitteilungs- und Auskunftspflichten, die ihre Verschwiegenheitspflicht durchbrächen. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei auch verhältnismäßig, weil der Gesetzgeber mit den im Geldwäschegesetz statuierten Meldepflichten und damit auch mit der Verordnungsermächtigung ein legitimes Ziel verfolge. Dies sei vor dem Hintergrund einer erhöhten Gefährdungslage für Geldwäschedelikte gerade im Bereich von Immobiliengeschäften nicht zu beanstanden. Die erweiterten Meldepflichten seien sowohl geeignet wie auch erforderlich, um das Ziel zu erreichen. Schließlich trete das Interesse des Antragstellers auf Wahrung seiner Verschwiegenheitsrechte hinter dem im öffentlichen Interesse stehenden Rechtsgut der effektiven Geldwäschebekämpfung zurück. Denn auch wenn es sich bei der Verschwiegenheitspflicht um ein hohes und im rechtsstaatlichen Interesse unverzichtbares Gut handele, stehe außer Zweifel, dass gerade Geldwäscheaktivitäten für das Gemeinwesen wirtschaftlich schädigend seien.

(PM VG Berlin Nr. 8/2021 vom 23.2.2021)