-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat den Entwurf einer Übernahmeempfehlung für den Entwurf ED/2021/2 „Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)“ des International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht. Der Entwurf ED/2021/2 soll Leasingnehmern erlauben, im Rahmen der Coronavirus-Pandemie gewährte Mietkonzessionen nicht als Leasingmodifikation zu erfassen, sofern ausschliesslich am oder vor dem 30.6.2022 fällige Zahlungen davon betroffen sind. In ihrer Übernahmeempfehlung kommt die EFRAG zu dem Ergebnis, dass der IASB-Entwurf alle Kriterien der EU erfüllt und deshalb zeitnah übernommen werden kann. Der Entwurf der Übernahmeempfehlung der EFRAG ist unter https://www.efrag.org/News/Project-469/EFRAG-requests-comments-on-its-Draft-Endorsement-Advice-on-Covid-19-Related-Rent-Concessions-beyond-30-June-2021 abrufbar. Kommentare werden bis zum 17.3.2021 entgegengenommen.