Altersdiskriminierung – Wiedereinsetzung – Sorgfaltspflichten des Anwalts bei der Fristüberprüfung
BAG, Urteil vom 20.2.2025 – 6 AZR 155/23
- Die Regelung in Nr. 6 Abs. 7 Satz 1 SR-L stellt eine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters dar, soweit sie die Gewährung des Zuschusses in Höhe der Arbeit-nehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an eine Einstellung des Arbeit-nehmers vor Vollendung des 45. Lebensjahres anknüpft (Rn. 40 ff.).
- Die unzulässige Benachteiligung des Klägers wegen des Alters bewirkt nicht die Unwirksamkeit der gesamten Regelung in Nr. 6 Abs. 7 Satz 1 SR-L, sondern führt le-diglich zur Unwirksamkeit der in ihr enthaltenen Regelung der Höchstaltersgrenze (Rn. 58 ff.).
(Orientierungssätze)