Mit Schreiben vom 11.3.2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Aktualisierung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen vorgenommen, insbes. aufgrund des DAC7-Umsetzungsgesetzes über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts. Einige der gesetzlichen Änderungen aus dem DAC7-Umsetzungsgesetz wurden bereits vor der Aktualisierung der GoBD zeitnah in den IDW-Prüfungshinweis 2023 aufgenommen. Die nun noch verbleibenden Änderungen aus der Aktualisierung der GoBD betreffen neben redaktionellen Änderungen insbes.
– den Hinweis auf die verpflichtende (schrittweise) Einführung der elektronischen Rechnung im B2B-Bereich auf nationaler Ebene ab dem 1.1.2025, welche zu Anpassungen der innerbetrieblichen Prozesse führen können und ggf. in der Prüfung zu berücksichtigen sind,
– die Klarstellung in den GoBD, dass sich das Recht auf Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 S. 1 AO in allen dort genannten Ausgestaltungen auf den Rahmen der jeweiligen Außenprüfung beschränkt (vgl. GoBD, Rn. 159) und
– den zusätzlichen Hinweis auf die Erweiterung des § 158 Abs. 2 AO im Rahmen des DAC7-Umsetzungsgesetzes, nach der die Beweiskraft der Buchführung anzuzweifeln ist, soweit die elektronischen Daten nicht nach den Vorgaben der einheitlichen digitalen Schnittstelle i. S. d. § 147b AO zur Verfügung gestellt werden (vgl. GoBD, Rn. 11 Satz 2).
Der Prüfungshinweis ist in IDW Life 11/2024 veröffentlicht. Die Musterformulierungen aus dem IDW-Prüfungshinweis sind für IDW-Mitglieder als Word-Datei unter www.idw.de in der Rubrik „Mein IDW“ verfügbar unter AAMuster (Assurance: Weitere Muster).
(IDW Aktuell vom 12.11.2024)