© IMAGO / Shotshop

BAG: Eingruppierung – Unterrichtung des Betriebsrats

BAG, Beschluss vom 16. Juli 2024 – 1 ABR 25/23

ECLI:DE:BAG:2024:160724.B.1ABR25.23.0

Sieht ein betriebliches Entgeltschema Entgeltgruppen und -stufen vor, hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat im Rahmen eines Zustimmungsersuchens zur Eingruppierung regelmäßig von sich aus auch die vorgesehene Entgeltstufe mitzuteilen. Andernfalls ist der Betriebsrat nicht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ordnungsgemäß unterrichtet mit der Folge, dass die Frist für die Zustimmungsverweigerung nicht anläuft.

(Amtlicher Leitsatz)