BGH: Anfechtbarkeit der Entnahme von Guthaben auf einem Kapitalkonto des Kommanditisten

Der BGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 – IX ZR 122/19 – entschieden: Die Entnahme von Guthaben auf einem Kapitalkonto des Kommanditisten ist wie die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens anfechtbar, wenn die Auslegung des Gesellschaftsvertrags ergibt, dass das Guthaben keine Beteiligung des Kommanditisten, sondern schuldrechtliche Forderungen ausweist.