Bundesrat: Bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 dem Arbeitsschutzkontrollgesetz zugestimmt, das der Bundestag nur zwei Tage zuvor verabschiedet hatte. Das Gesetz bringt Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie auf den Weg.

Im Kerngeschäft der Fleischwirtschaft – also bei der Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung von Fleisch – wird künftig kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden: weder über Werk- noch über Leiharbeitsverträge.

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