Leipzig, 15.12.2020 Aktuell sind die Masken leider vergriffen. Start der Ausgabe der Gratis-Masken für ältere Menschen über 60 Jahre und Risikopatienten durch die Apotheken. Schild an einer Apotheke. Löwen-Apotheke. Brühl. Sachsen Deutschland *** Leipzig, 15 12 2020 Currently, the masks are unfortunately out of stock Start of the distribution of free masks for elderly people over 60 years and risk patients by the pharmacies sign at a pharmacy Löwen Apotheke Brühl Saxony Germany

BFH: Nullbescheid – Klagebefugnis – Berücksichtigung verlusterhöhender Besteuerungsgrundlagen – Bindungswirkung – Altersentlastungsbetrag

Der BFH hat mit Urteil vom 30.6.2020 – IX R 3/19 – entschieden:

1. Die Klage gegen einen auf null € lautenden Steuerbescheid ist zulässig, wenn geltend gemacht wird, eine den verbleibenden Verlustvortrag erhöhende Besteuerungsgrundlage sei in ihm nicht berücksichtigt (Beseitigung der negativen Bindungswirkung).

2. Ist die Besteuerungsgrundlage im Steuerbescheid berücksichtigt (positive Bindungswirkung), besteht jedoch Streit über die Frage, ob sie den verbleibenden Verlustvortrag erhöht (hier: Altersentlastungsbetrag), muss die Klage gegen den Verlustfeststellungsbescheid gerichtet werden. Im Steuerbescheid wird nicht über die Berechnung des Verlustvortrags entschieden.

3. Eine Besteuerungsgrundlage (hier: Altersentlastungsbetrag) ist einem Steuerbescheid „zu Grunde gelegt“, wenn sie in ihm (in zutreffender Höhe) berücksichtigt ist. Zumindest bei einem auf null € lautenden Steuerbescheid ist nicht zusätzlich erforderlich, dass sie sich auf die Höhe der festzusetzenden Steuer ausgewirkt hat (Abgrenzung von Senatsurteil vom 12.07.2016 – IX R 31/15, BFHE 255, 1, BStBl II 2018, 699).

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2021-22-4