Das Bundeskabinett hat heute den Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland 2019 beschlossen.
In diesen Bericht, der nach § 25 Absatz 2 SGB VII jährlich vorzulegen ist, gehen die Berichte der Unfallversicherungsträger sowie der Arbeitsschutzbehörden der Länder ein. Der bis zum 31. Dezember 2020 vorzulegende Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ‑ Berichtsjahr 2019“ zeigt als Fortschreibung des Vorjahresberichtes die Veränderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland auf. Dabei werden neben zahlreichen Statistiken (zu Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, Verrentung wegen verminderter Erwerbstätigkeit u.a.) auch die Aktivitäten der wichtigsten Arbeitsschutzakteure wie der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), der Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UVT) beschrieben. Auch die Aktivitäten der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) werden dargestellt.
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/sicherheit-und-gesundheit-bei-der-arbeit-2019.html