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EU-Kommission: Aktualisierung 2020 der ESEF-Verordnung veröffentlicht

Am 18.12.2020 wurde die dritte Version der delegierten Verordnung (EU) 2020/1989 der EU-Kommission vom 6.11.2020 zur Ergänzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats (ESEF) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Verordnung ändert die bisherige Fassung der Verordnung (EU) 2019/815 vom 16.12.2019, die am 30.9.2019 von der EU-Kommission veröffentlicht wurde. Um den Emittenten genügend Zeit für die effektive Umsetzung dieser Anforderungen zu geben und die Implementierungskosten so gering wie möglich zu halten, gilt diese Verordnung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1. 2021 beginnen. Den Emittenten ist es jedoch gestattet, die in dieser Verordnung festgelegte Taxonomie bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1. 2020 beginnen. Die für ESEF zu verwendende Basistaxonomie wird von ESMA entwickelt und baut auf der Taxonomie der IFRS-Stiftung auf bzw. ist eine Erweiterung derselben. Die neue Verordnung reflektiert dabei grundsätzlich den aktuellen Stand der IFRS-Taxonomie 2020 und ist damit nicht notwendigerweise deckungsgleich mit dem derzeit indossierten Stand der IFRS.

(www.drsc.de)