Das DRSC hat am 19.4.2024 seine unter www.drsc.de abrufbare Stellungnahme zum Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD-UmsG) an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) übermittelt. In seiner Stellungnahme begrüßt das DRSC die angestrebte „Eins-zu-eins“-Umsetzung der CSRD und betont gleichzeitig die Vermeidung zusätzlicher Bürokratiekosten. Insbesondere weist das DRSC dabei auf Änderungsbedarf hinsichtlich der vorgeschlagenen Regelungen zum einheitlichen elektronischen Berichtsformat nach der ESEF-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2019/815) hin. Die im RefE vorgeschlagene Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat wird abgelehnt, da diese sog. Aufstellungslösung erheblichen Mehraufwand bedeute und Rechtsunsicherheit verursache, ohne dass dafür ein Mehrwert für Adressaten der Angaben gesehen wird. Darüber hinaus werden im Rahmen der Stellungnahme die folgenden Inhalte adressiert:
– nichtfinanzielle Leistungsindikatoren (§§ 289 Abs. 3, 315 Abs. 3 HGB-E),
– immaterielle Ressourcen (§§ 289 Abs. 3a, 315 Abs. 3a HGB-E)
– Definition des Berichtsobjekts, Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
– Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter (§§ 289b Abs. 6, 315b Abs. 5 HGB-E),
– Verknüpfung mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (insbes. § 10 Abs. 5 und 6 LkSG-E).
(www.drsc.de)