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BGH: Bestimmung des Geschäftswerts der notariellen Beurkundung der Übertragung eines Geschäftsanteils einer gemeinnützigen GmbH

BGH, Beschluss vom 6.2.2024 – II ZB 19/22

Der Geschäftswert der notariellen Beurkundung der Übertragung eines Geschäftsanteils an einer gemeinnützigen GmbH bestimmt sich nach dem Eigenkapital der Gesellschaft im Sinne von § 266 Abs. 3 HGB, das auf den Anteil entfällt.

(Amtlicher Leitsatz)