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IDW zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat am 4.11.2020 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe veröffentlicht, zu dem sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit einer Stellungnahme vom 7.12.2020 äußert. Der Referentenentwurf berührt mit seinen anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsregelungen die Berufsausübung der IDW-Mitglieder, da ca. 80 % der WP gleichzeitig Steuerberater und teilweise zusätzlich Rechtsanwalt sind. Zudem haben zahlreiche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften RA und/oder StB als gesetzliche Vertreter und/oder Gesellschafter. Insoweit besteht die Sorge, dass die intendierte Modernisierung insbesondere des Berufsrechts der RA zu unverhältnismäßigen Restriktionen und Belastungen im Berufsstand der WP führt. Dies betreffe u. a. die unklare Situation für Berufsgesellschaften (WPG) mit Blick auf eine etwaige Zulassungspflicht als RAG bzw. StBG sowie die Befugnis einer WP-Partnerschaftsgesellschaft zur Steuerberatung. Das IDW hat sich dafür ausgesprochen, dass bestehende Möglichkeiten zur Zusammenarbeit von Berufsträgern nicht erschwert werden dürfen und WP-Partnerschaftsgesellschaften weiterhin zur Erbringung von Steuerberatungsleistungen befugt bleiben müssen. Das Schreiben des IDW ist unter www.idw.de abrufbar.

(IDW Aktuell vom 7.12.2020)