© IMAGO / Science Photo Library

BR/Vermittlungsausschuss: Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich am 21.2.2024 u. a. mit dem o. g. Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/9354) befassen. Das Gesetz sieht vor, dass Videokonferenztechnik sowohl bei der mündlichen Verhandlung als auch in weiteren gerichtlichen Terminen – zum Beispiel der Urteilsverkündung – genutzt werden kann. Verhandlungen sollen virtuell durchgeführt werden können.

Zwar unterstützen die Länder das Ziel, die Durchführung mündlicher Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung zu erleichtern. Sie äußern jedoch grundlegende Bedenken gegen die einzelnen Vorgaben des Gesetzes, die den Kern des richterlichen Selbstverständnisses berührten und die Verfahrensleitung der Vorsitzenden unangemessen einschränkten.

(BR-Meldung vom 25.1.2024)