Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich am 21.2.2024 u. a. mit dem o. g. Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/9354) befassen. Das Gesetz sieht vor, dass Videokonferenztechnik sowohl bei der mündlichen Verhandlung als auch in weiteren gerichtlichen Terminen – zum Beispiel der Urteilsverkündung – genutzt werden kann. Verhandlungen sollen virtuell durchgeführt werden können.
Zwar unterstützen die Länder das Ziel, die Durchführung mündlicher Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung zu erleichtern. Sie äußern jedoch grundlegende Bedenken gegen die einzelnen Vorgaben des Gesetzes, die den Kern des richterlichen Selbstverständnisses berührten und die Verfahrensleitung der Vorsitzenden unangemessen einschränkten.
(BR-Meldung vom 25.1.2024)