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BFH: Keine Verletzung der Neutralitätspflicht durch Hinweis auf einen begünstigenden Fehler

BFH, Beschluss vom 10.1.2024 – XI B 24/22

NV: Das finanzgerichtliche Verfahren ist vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägt, sodass das FG nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, einen den Kläger begünstigenden Fehler des FA im Rahmen der Klageanträge zu seinen Lasten zu berücksichtigen (Saldierungsgebot). Ein solcher Hinweis an die Beteiligten zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung verletzt die dem FG obliegende Neutralitätspflicht nicht.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2024-342-3