Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet

Das Internet hat den Austausch von Waren und Dienstleistungen in vielerlei Hinsicht vereinfacht. Handelsplattformen sind von nahezu überall auf der Welt rund um die Uhr erreichbar. Sie bieten für Kunden, Händler und Betreiber komfortable und attraktive Möglichkeiten. Es finden sich allerdings nicht nur Plattformen mit rechtmäßigen Angeboten, sondern auch solche, auf denen verbotene Gegenstände und Dienstleistungen gehandelt werden. Solche kriminellen Plattformen in Gestalt von Foren oder Marktplätzen spielen für bestimmte Deliktsfelder eine immer zentralere Rolle. Das Angebot auf diesen kriminellen Plattformen umfasst Betäubungsmittel, Waffen, Falschgeld, gefälschte Ausweise, gestohlene Kreditkartendaten und vieles mehr. Der Handel mit verbotener Pornografie wie beispielsweise Kinderpornografie erfolgt vielfach auf eigens dafür geschaffenen Plattformen. Die Strafverfolgungsbehörden müssen die Möglichkeit haben, diesem Phänomen konsequent und effektiv zu begegnen.

Zum Beitrag «Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet»