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BR: Vermittlungsverfahren zum Wachstumschancengesetz

Zu dem vom Bundestag verabschiedeten Wachstumschancengesetz hat der Bundesrat am 24.11.2023 den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Länder fordern in ihrem Anrufungsbeschluss eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Sie kritisieren, dass der Bundestagsbeschluss die zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrates aus dessen ausführlicher Stellungnahme im ersten Durchgang zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nur punktuell übernommen hat. Auch aufgrund der vielen kurzfristigen Ergänzungen im Bundestagsverfahren bestehe Überarbeitungsbedarf. Ziel des vom Bundestag am 17.11.2023 verabschiedeten Gesetzes ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Eine Investitionsprämie als zentrales Element soll die Transformation der Wirtschaft fördern und die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessern. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich am 21.2.2024 mit dem Gesetz befassen.

(BR, Meldung vom 25.1.2024)