„Es braucht die Ordnungswidrigkeit einer Leitungsfunktion, dann kann das Unternehmen bebußt werden.
BB im Gespräch mit Sandra Höfer-Grosjean
Häufig werden Strafverfahren eingeleitet wegen der Abgabe unrichtiger Steuererklärungen im Zusammenhang mit dem so genannten Eventualvorsatz oder mit der Leichtfertigkeit.“