BB im Gespräch mit Sandra Höfer-Grosjean, Partnerin bei Deloitte Legal

„Es braucht die Ordnungswidrigkeit einer Leitungsfunktion, dann kann das Unternehmen bebußt werden.
Häufig werden Strafverfahren eingeleitet wegen der Abgabe unrichtiger Steuererklärungen im Zusammenhang mit dem so genannten Eventualvorsatz oder mit der Leichtfertigkeit.“

BB im Gespräch mit Sandra Höfer-Grosjean