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BGH: Formularmäßige Vertragsklausel zur Mindestlaufzeit eines Automatenaufstellungsvertrags

Mit Urteil vom 7.10.2020 – XII ZR 145/19 – hat der BGH entschieden: a) Ob eine formularmäßige Vertragsklausel zur Mindestlaufzeit eines Automatenaufstellvertrags den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteiligt, ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu beurteilen, die alle Umstände des Einzelfalls und insbesondere das Wechselspiel mit anderen Vertragsklauseln und sonstigen Umständen berücksichtigt, wie etwa die gleichzeitige Gewährung eines Darlehens oder von Zuschüssen an den Gastwirt und die Ausgestaltung der Beteiligung des Gastwirts am Einspielerlös (im Anschluss an BGH Urteile vom 29. Februar 1984 VIII ZR 350/82 NJW 1985, 53 und vom 6. Oktober 1982 VIII ZR 201/81 NJW 1983, 159). b) Die Kündigungsfrist eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Automatenaufstellvertrags richtet sich nach § 580 a Abs. 1 BGB.