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BFH: Erstattungszinsen als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten

BFH, Urteil vom 30.8.2023 – X R 2/22

Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes tarifbegünstigt ist (Abweichung vom BFH-Urteil vom 12.11.2013 – VIII R 36/10, BFHE 243, 506, BStBl II 2014, 168 mit Zustimmung des VIII. Senats).

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2023-2901-4