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BGH: Prämiensparvertrag – Zum Ausschluss der ordentlichen Kündigung

BGH, Urteil vom 17.10.2023 – XI ZR 72/22

Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, ist das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung nach Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen auch dann (nur) bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen, wenn in der Vertragsurkunde die Sparprämie auch für Folgejahre ausdrücklich aufgeführt ist (Fortführung Senatsurteil vom 14. Mai 2019 – XI ZR 345/18, BGHZ 222, 74).

(Amtlicher Leitsatz)