Der Bundesrat plädiert für Nachbesserungen bei der Gesetzesnovelle zum Wettbewerbsrecht. Konkret geht es ihm um Änderungen bei den Anmeldepflichten, wie aus einer Stellungnahme hervorgeht, die die Bundesregierung als Unterrichtung (19/24439) vorgelegt hat. Es sei zu prüfen, „ob die in Artikel 1 Nummer 16 des Gesetzentwurfs formulierte Nummer 2 des § 39a Absatz 2 GWB-E, wonach die Anmeldepflicht nach § 39a Absatz 1 GWB-E nur für Zusammenschlüsse gelten soll, bei denen das zu erwerbende Unternehmen mehr als zwei Drittel seiner Umsatzerlöse im Inland erzielt hat, gestrichen werden kann“. Die Bundesregierung begründe im Entwurf des GWB-Digitalisierungsgesetzes (19/23492) nicht nachvollziehbar, warum sie diese zweite Bedingung für die Anmeldepflicht formuliert hat, so der Bundesrat weiter. Es sei zu befürchten, dass kleine Digitalunternehmen zu wenig geschützt wären. „Bei Digitalunternehmen, auch kleinen, stammt oftmals ein großer Teil der Umsatzerlöse, der ein Drittel schnell übersteigen kann, aus grenzüberschreitenden, das heißt nicht im Inland erzielten Umsätzen.“ Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag unter Verweis auf unerwünschte Konsequenzen für den Investitionsstandort Deutschland sowie das Start-up-Ökosystem ab. Gerade Vertreter kleiner Digitalunternehmen hätten sich beim Erarbeiten des Gesetzentwurfs dafür eingesetzt, dass Investitionen in Start-ups durch die vorgesehene Regelung nicht erschwert werden. (hib-Meldung Nr. 1271 vom 19.11.2020)
Hinweis der Redaktion: Kahlenberg/Rahlmeyer/Giese geben in der aktuellen Ausgabe des BB 48/2020, 2691 ff. einen ausführlichen Überblick über den Regierungsentwurf zur 10. GWB-Novelle.