Weilbach, 10.04.2020, Stromleitungstrasse vor der Skyline von Frankfurt am Main im Sonnenaufgang Frankfurt am Main Hessen Deutschland *** Weilbach, 10 04 2020, power line street in front of the skyline of Frankfurt am Main at sunrise Frankfurt am Main Hesse Germany

BFH: Antrag auf Stromsteuerentlastung bei Verschmelzung

1. NV: Im Falle der Umwandlung durch Verschmelzung nach § 2 Nr. 1 UmwG kann der übernehmende Rechtsträger als Rechtsnachfolger des übertragenden Rechtsträgers für diesen die Entlastung von der Stromsteuer nach § 9b StromStG beantragen. Die Rechtsnachfolge ist im Entlastungsantrag offenzulegen.

2. NV: Der Antragsteller hat in seinem Entlastungsantrag alle für die Bemessung der Steuerentlastung erforderlichen Angaben zu machen.

Der BFH hat mit Urteil vom 7.7.2020 – VII R 6/19 entschieden:

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2020-2709-4